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1. Allgemeines und Geltungsbereich
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen und unter ausdrücklicher Ablehnung entgegenstehender Einkaufsbedingungen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- Mündliche oder telefonische Vereinbarungen, Angebote und Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Solange verstehen sich unsere Angebote als freibleibend und unverbindlich.
2. Angebot und Vertrag
- Mit Ausnahme ausdrücklicher Festangebote sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend
- Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn wir schlüssig oder schriftlich die Annahme erklärt haben oder durch Absendung der Ware zu erkennen gegeben haben, dass wir den Auftrag angenommen haben.
- Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders beschrieben, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in der Rechnung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch auch die Lieferung von sofortiger Zahlung abhängig machen.
4.Lieferung
- Der Lieferung liegt der erteilte Auftrag zugrunde. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bestellers.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die Beistellung etwaiger Muster voraus.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist die von uns genannte Lieferzeit annähernd und unverbindlich.
- Wir haften bei Lieferverzug nie für Folgeschäden der verspäteten oder ausgebliebenen Leistung, insbesondere für einen ausgebliebenen Gewinn des Bestellers oder sonstige Produktionsausfallkosten.
- Betriebsstörungen, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Maschinenstörung, durch mangelhafte Zulieferung, durch Unterlieferanten oder ähnliches entstehen, entheben uns für die Dauer der Behinderung von Lieferungsverpflichtungen. Dadurch entstehende Schäden haben wir nicht zu vertreten, weder unmittelbare noch mittelbare. Dauern diese Umstände länger als 1 Monat ab vereinbartem Lieferdatum an, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Gefahrenübergang und Abnahme
- Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware ab Werk auf den Besteller über.
- Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgeblich.
- Teillieferungen sind zulässig.
6. Gewährleistung und Haftung
- Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
- Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit eine Haftung für solche Schäden doch gegeben ist, so sind Schadensersatzansprüche auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Wir übernehmen keine Beratung hinsichtlich der Eignung der Ware für den vom Vertragspartner bezweckten Einsatz. Der Vertragspartner hat die Eignung und Verwendbarkeit für den von ihm bezweckten Einsatz selbst zu überprüfen.
- Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf die Bereitstellung der zu ersetzenden Teile ab Werk.
- Etwaige Serviceeinsätze erfolgen ausschließlich, auch im Garantiefall, gegen Berechnung der Kosten.
7. Recht des Lieferers auf Rücktritt
- Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse , sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
8. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor.
- Eine Be- oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgt stets für uns.
- Verkauft der Besteller die Vorbehaltsware gleich in welchem Zustand weiter, so tritt er bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten dem Käufer gegenüber alle seine Rechte ab, die aus dem Weiterverkauf herrühren.
- Der Besteller hat auf Verlangen alle diesbezüglich notwendigen Auskünfte unverzüglich zu erteilen, die für eine Geltendmachung notwendig sind, und gegebenenfalls die Unterlagen hierfür auszuhändigen.
- Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Vorbehaltsware zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehalts wegzuholen und nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten unter Aufrechterhaltung weiterer Schadensersatzansprüche oder die Vorbehaltsware bis zur völligen Bezahlung sicher zu stellen. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zwecke den Lagerort der Ware betreten und befahren können.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Der Erfüllungsort ist Schramberg.
- Gerichtsstand ist das Amtsgericht für den Firmensitz in Schramberg zuständige Gericht.
10. Verbindlichkeit des Vertrages
- Der Vertrag und die AGBs bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich.